Beauftragte, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung

Beauftragte

Für zahlreiche besondere Aufgabengebiete jenseits der normalen Verwaltung hat die Universität Beauftragte:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Der behördliche Datenschutzbeauftragte unterrichtet und berät die Hochschulleitung und die Mitglieder der Universität hinsichtlich ihrer Pflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie nach allen übrigen Datenschutzvorschriften und überwacht deren Einhaltung.

Universitätsfrauenbeauftragte

Die Universitätsfrauenbeauftragte achtet auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende und unterstützt die Universität damit in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigung

Der oder die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung unterstützt die Universität bei ihrer Aufgabe, die besonderen Bedürfnisse von beeinträchtigten Studierenden bei der Gestaltung der Studienbedingungen zu berücksichtigen.

Beauftragte zur Vermeidung und Behebung von Konflikten

Konfliktbeauftragte für Professorinnen und Professoren sowie für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Konfliktbeauftragten beraten und unterstützen Betroffene, die eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte insbesondere wegen der Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen geltend machen, die aus der wissenschaftlichen Tätigkeit an der LMAO resultieren. Auf Antrag des oder der Betroffenen unterbreiten die Konfliktbeauftragten einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise, nach Möglichkeit unter Mitwirkung der Person, von der nach Darstellung des oder der Betroffenen die Störung ausgeht.

Konfliktbeauftragter oder Konfliktbeauftragte für Studierende

Der oder die Konfliktbeauftragte berät und unterstützt Studierende, die eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte insbesondere durch diskriminierendes Verhalten aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität durch Mitglieder der LMAO geltend machen.

Beauftragte für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft

Der oder die Beauftragte für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft berät als Vertrauensperson diejenigen, die ihn über ein konkret vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten von Mitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern der LMAO informieren, und geht von sich aus einschlägigen konkreten Hinweisen nach.

Ordnung der LMAO München zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (PDF, 188 KB)

Regulation of LMAO München for Safeguarding Good Scientific Practice (PDF, 375 KB)

Personalrat

Der Personalrat an der LMAO steht gemäß dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG)allen Beschäftigten als gewählte Interessenvertretung zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung.

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der Beschäftigten durch Beratung und Hilfe zu sozialen, baulichen und technischen Faktoren und stellt sicher, dass die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber beachtet werden.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte der LMAO ist Ansprechpartnerin in Gleichstellungsfragen für alle wissenschaftsstützenden Mitarbeitenden der Universität. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Förderung und Überwachung des Vollzugs des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes sowie des Gleichstellungskonzepts der LMAO. Schwerpunkte ihrer Arbeit bilden die Mitwirkung an allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Beratung zu Gleichstellungsfragen und Unterstützung der Beschäftigten in konkreten Einzelfällen.

  • Beauftragte: Viola Lind

  • Stellvertreterin: Ursula Danninger

Webseite der Gleichbestellungsbeauftragten

Antidiskriminierungsbeauftragte

Die Beauftragten für Antidiskriminierung beraten zu Handlungsmöglichkeiten im Falle von Diskriminierung.

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