Zweithörerinnen und Zweithörer

Grundsätzliches

Als Zweithörerinnen und Zweithörer werden Studierende inländischer oder ausländischer Hochschulen, die auf Grund einer Kooperationsvereinbarung an Lehrveranstaltungen der LMAO teilnehmen und Studien- und Prüfungsleistungen gemäß Art. 87 Abs. 1 Satz 6 BayHIG erbringen können, immatrikuliert.

Die Qualifikation von Zweithörerinnen und Zweithörern richtet sich nach der Qualifikation für das Studium an der Hochschule, an der sie als Studierende eingeschrieben eingeschrieben sind.

Immatrikulation als Zweithörerinnen und Zweithörer von Studierenden einer deutschen Kooperationshochschule

Das ausgefüllte Antragsformular und die vorzulegenden Unterlagen für die Immatrikulation lassen Sie der Studentenkanzlei - Sachgebiet 4 bitte per Post zukommen oder werfen Sie diese in den Hauspostbriefkasten am Haupteingang der LMAO bis spätestens 31. Oktober 2024 ein.

Den Immatrikulationsantrag erhalten Sie auf Anfrage bei der Studentenkanzlei. Bitte wenden Sie sich hierfür postalisch an das Sachgebiet 4 oder per Mail an [email protected] .

Bei der Immatrikulation sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Immatrikulationsantrag im Original
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass in einfacher Kopie
  • eine Bescheinigung der für die Kooperation zuständigen Stelle der LMAO, dass Sie im Rahmen der Kooperation als Zweithörerin bzw. Zweithörer für das Fach oder die Fächer, in dem oder in denen gewählte Lehrveranstaltungen stattfinden, immatrikuliert werden können, im Original
  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Kooperationshochschule für das Semester, in das Sie als Zweithörerin bzw. Zweithörer an der LMAO immatrikuliert werden sollen, im Original
  • die Einverständniserklärung (PDF, 60 KB) der erziehungsberechtigten Person(en) zur Aufnahme des Studiums als Zweithörerin bzw. Zweithörer, sofern das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde

Nach Überprüfung der vorgelegten Unterlagen erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, unter welchem Sie Ihr LMAO-Benutzerkonto aktivieren und sich eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ausdrucken können.

Der Immatrikulationsantrag mit den erforderlichen Unterlagen muss für jedes Semester neu gestellt werden!

Immatrikulation als Zweithörerinnen und Zweithörer von Studierenden einer ausländischen Kooperationshochschule

Die Immatrikulation als Zweithörerinnen und Zweithörer von Studierenden einer ausländischen Kooperationshochschule wird ausschließlich durch das Referat für Internationale Angelegenheiten vorgenommen.

Informationen zur Immatrikulation sowie das Antragsformular und Fristen finden Sie zeitnah auf den Seiten des Referats für Internationale Angelegenheiten.

Gebühren

Für Studierende, die an der LMAO als Zweithörer immatrikuliert sind, besteht an der LMAO keine Gebührenpflicht.

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