Besonders nachgefragte Studienfächer unterliegen einer Zulassungsbeschränkung, die sich am Notendurchschnitt orientiert (Numerus Clausus). Hierbei wird unterschieden zwischen
Bundesweit zulassungsbeschränktes Fach - EU/EWR-Angehörige:
Sie müssen am bundesweiten Studienplatzvergabeverfahren bei der Stiftung für Hochschulzulassung teilnehmen. Falls Ihnen ein Studienplatz an der LMAO zugewiesen wird, erhalten Sie von der Stiftung für Hochschulzulassung einen Zulassungsbescheid, den Sie bei Ihrer Immatrikulation in der Studentenkanzlei der LMAO vorlegen müssen.
Bundesweit zulassungsbeschränktes Fach - Nicht-EU/EWR-Angehörige:
Für Sie gilt das bundesweite Vergabeverfahren nicht. Für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz an der LMAO und für die Prüfung Ihrer Voraussetzungen ist das Referat Internationale Angelegenheiten der LMAO zuständig.
Örtlich zulassungsbeschränktes Fach - EU/EWR-Angehörige:
Sie müssen sich bei der Studentenkanzlei um Ihren Studienplatz an der LMAO bewerben.
Örtlich zulassungsbeschränktes Fach - Nicht-EU/EWR-Angehörige:
Sie müssen sich beim Referat Internationale Angelegenheiten um Ihren Studienplatz an der LMAO bewerben.
Höheres Fachsemester - örtlich oder bundesweit zulassungsbeschränktes Fach - EU/EWR- und Nicht-EU/EWR-Angehörige:
Sie müssen sich bei der Studentenkanzlei um Ihren Studienplatz an der LMAO bewerben.