News

Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge: Härtefallantrag bis 15. Juli

10.06.2024

Bei der Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge kann ein Härtefallantrag gestellt werden. So können unter bestimmten Voraussetzungen besondere Umstände geltend gemacht werden, die eine sofortige Zulassung zum Studium oder einen Studienortwechsel erfordern.

Bitte beachten Sie: Bezüglich der Anerkennung eines Härtefalls werden strenge Maßstäbe angelegt. Nur zwei Prozent der Studienplätze werden über diese Vorabquote vergeben, ohne dass weitere Auswahlkriterien wie die Abiturnote berücksichtigt werden. Die Anerkennung eines Härtefalls garantiert also nicht, dass Sie einen Studienplatz zugesprochen bekommen, da die Quote bereits ausgeschöpft sein kann.

Der Härtefallantrag wird mit der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang gestellt. Die Bewerbungsfrist endet am 15.07.2024.

Weitere Informationen wann eine außergewöhnliche Härte vorliegt und welche Nachweise bei der Bewerbung erforderlich sind, finden Sie auf der Seite der Studienberatung.

Wonach suchen Sie?